|
Das Erbrecht ist ein wesentlicher Teil der finanziellen Lebensplanung. Es wirft zahlreiche Fragen auf. Mit unseren Tipps umgehen Sie die Stolpersteine.
Wer erbt wie viel? Die gesetzliche Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) sieht vor, dass die Kinder zwei Drittel und die/der überlebende EhepartnerIn ein Drittel erben. Mit einem Testament kann der Nachlass fair geregelt und die/der EhepartnerIn begünstigt werden.
Kein Erbrecht im Konkubinat: KonkubinatspartnerInnen stehen im Erbrecht schlecht da, es gibt auch nach jahrzehntelangem Zusammenleben kein gesetzliches Erbrecht. Deswegen ist es wichtig, durch Testamente vorzusorgen (PartnerIn als ErbIn einsetzen, Wohn- oder Nutzungsrechte einräumen).
Strenge Vorschriften: Im Erbrecht gelten strenge Vorschriften. Lassen Sie sich bei der Errichtung eines Testamentes fachlich beraten oder geben Sie Ihr selbst verfasstes Testament einer Fachperson zur Überprüfung. (Anwältin/Anwalt, siehe auch Rechtsberatung oder Adressen Landgericht).
Der wichtigste Tipp an junge Frauen: Das liechtensteinische Recht sieht im Todesfall vor der Erbteilung keine vermögensrechtliche Auseinandersetzung vor. Das bedeutet, die gesamte Hinterlassenschaft kommt in die Erbmasse. Während bei einer Scheidung der Zugewinn zu teilen ist, sieht das Erbrecht dies nicht vor. Schon allein deswegen ist es sehr wichtig, dass beide Partner von Beginn an am Vermögensaufbau beteiligt sind: Beide sind gemeinsam Eigentümer von Liegenschaften, Inhaber von Sparkonten und Aktiendepots (Zeichnungsrecht genügt nicht!).
Besonders wenn einem Ehepartner in jungen Jahren etwas zustösst und kleine Kinder vorhanden sind, ist es wichtig, dass die/der PartnerIn in Bezug auf das Vermögen handlungsfähig bleibt. Deswegen sind die Besitzverhältnisse und der Nachlass entsprechend zu regeln. (Erben zum Beispiel mehrheitlich die minderjährigen Kinder, wirkt bei allen bedeutenden Geschäften das Vormundschaftsgericht mit.)
Von Anfang an für Durchblick sorgen: Die Eheleute haben nach dem Eherecht untereinander eine Auskunftspflicht (z. B. über Einkommen, Schulden, Vermögen usw.). Die Auskunftspflicht kann übrigens sogar gerichtlich durchgesetzt werden. Auf jeden Fall empfiehlt sich, die Steuererklärung genau zu studieren, davon und von weiteren Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Versicherungspolicen) regelmässig Kopien anzufertigen und abzulegen.
Weitere Infos: Die Broschüre Erben und Vererben von der KBA Kontakt und Beratung Alterspflege informiert umfassend über das Erbrecht. Die Vorträge von Dr. Marie-Theres Frick (2009 und 2011) und Dr. Vivien Gertsch (2007) enthalten weitere Infos.
|
 |
|