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Das liechtensteinische Gleichstellungsgesetz (GLG) ist ein wirksames Instrument, um die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz durchzusetzen. Es gilt für alle unselbständigen Arbeitsverhältnisse und enthält Vorschriften zu den Themen:

Das GLG regelt die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Es stellt Instrumente (Schlichtungssverfahren, Klage, Verbandsklage) zur Verfügung, die es Einzelpersonen und Verbänden erlauben, sich bei Gericht gegen Diskriminierung zu wehren.

Das Gleichstellungsgesetz (GLG) zielt auf die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben ab. Gleichstellung lohnt sich – für die Unternehmen und die Mitarbeitenden.