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Das Gleichstellungsgesetz (GLG) zielt auf die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben ab. Gleichstellung lohnt sich – für die Unternehmen und die Mitarbeitenden.

Die Einführung des GLG im Jahr 1999 ist ein Meilenstein in der Gleichstellung von Frau und Mann in der Erwerbswelt. Das Gesetz wurde 2006 revidiert.

Um das GLG bekannt zu machen, starteten die Stabsstelle Chancengleichheit der Regierung, die infra und der LANV die Kampagne „Gleichstellung lohnt sich“.

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