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Was sagt das Gesetz?

Das Gesetz verbietet grundsätzlich die Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechtes. Untersagt sind ausdrücklich auch Benachteiligungen aufgrund des Zivilstandes, der familiären Situation oder aufgrund einer Schwangerschaft. Dazu zählen beispielsweise folgende Fälle:

  • Verheiratete Frauen werden generell anders behandelt als ledige Personen oder verheiratete Männer.
  • Schwangere oder Mütter werden benachteiligt.
  • Personen werden je nach familiärer Situation ungleich behandelt.
  • Alle Teilzeitbeschäftigten werden anders behandelt als Vollzeitbeschäftigte.