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Konkubinat

KonkubinatspartnerInnen haben schlechte Karten. Es besteht kein Anspruch auf Unterhalt, sie haben kein Erbrecht und auch keinen Anspruch auf eine Witwenrente. Daher ist es besonders wichtig, privat vorzusorgen (Konkubinatsvertrag, Aufbau einer 3. Säule für nicht erwerbstätige PartnerInnen, Testament, Wohnrecht). Ausführliche Informationen darüber enthält die infra-Broschüre Konkubinat.