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Mitbeteiligung am Vermögensaufbau

Achten Sie auf eine faire Beteiligung am Vermögensaufbau innerhalb der Ehe. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie als Familienfrau keiner Erwerbsarbeit nachgehen. Mit der Kindererziehung und Haushaltsführung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Unterhalt der Familie, daher ist es ein Gebot der Fairness, dass Sie auch am Vermögensaufbau beteiligt sind:

  • Frau und Mann sind beim Erwerb von Grundeigentum im Grundbuch eingetragen.
  • Frau und Mann sind InhaberIn (Zeichnungsrecht reicht nicht aus!) von Bank- und Aktienkonten. (Lauten Konten nur auf den Ehemann, fallen die Guthaben im Todesfall in die Erbmasse).


Nur wer Bescheid weiss, kann mitreden:
Beteiligen Sie sich daher an der Finanzplanung der Familie, orientieren Sie sich über die Finanzen, legen Sie regelmässig Kopien von Kontoauszügen und Steuererklärungen ab. Die Eheleute haben untereinander eine Auskunftspflicht laut Ehegesetz (Gehalt, Gehaltserhöhung, Schulden, Vermögensveräusserung).