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Häufisgste Fragen zum Thema Konkubinat


Wie kann ich mich in der Partnerschaft ohne Trauschein absichern?

KonkubinatspartnerInnen stehen in vielerlei Hinsicht schelcht da. Im Todesfall haben sie kein Erbrecht und keinerlei Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Beim Scheitern der Bezeihung besteht auch kein Anspruch auf Unterhalt. Sorgen Sie daher selbst für die Absicherung durch schriftliche Verträge und Vorkehrungen:

  • Vollmachten (Geldangelegenheiten, Patientenverfügungen)
  • Unterhalt (während und nach der Lebensgemeinschaft, im Notfall)
  • Gegenseitige Begünstigung durch Testamente
  • Gütertrennung (Wem gehört was? Inventarlisten führen)
  • Mitarbeit im Unternehmen - unbedingt arbeitsvertraglich regeln
  • Einräumung eines Wohnrechtes
  • Wer haftet für Schulden?

Weitere Informationen finden Sie in der infra-Broschüre "Konkubinat".

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Was ist bei der gemeinsamen Miete zu beachten?

Zusätzlich zum Mietvertrag soll eine Vereinbarung das interne Verhältnis zwischen Partnerin und Partner regeln:

  • Anteile Mietzins und Nebenkosten
  • Wer übernimmt bei einer Trennung die Wohnung?
  • Was geschieht bei vorzeitigem Auszug?
  • Wer sucht eine/n ErsatzmieterIn?

Weitere Informationen finden Sie in der infra-Broschüre "Konkubinat".

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Wann ist ein Konkubinatsvertag sinnvoll?

Spätestens wenn gemeinsame Kinder geboren werden und sich Mann oder Frau vorwiegend auf die Familienarbeit konzentriert, ist ein Kokubinatsvertrag ein Muss. Er regelt das Wichtigste und schützt vor bitteren Enttäuschungen.

Einen Mustervertrag finden Sie in der infra-Broschüre "Konkubinat".

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