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2001 trat in Liechtenstein das neue Gesetz zur Verbesserung des Schutzes vor Gewalt im familiären Bereich in Kraft. Das Gewaltschutzrecht schützt Sie vor Gewalt im familiären Bereich, es gilt nur für Eheleute, LebensgefährtInnen und für alle im gleichen Haushalt lebenden Kinder und sonstigen Angehörigen. Hinter dem Gesetz steht die Haltung, dass nicht das Opfer zum Verlassen der Wohnstätte gezwungen ist, sondern die Person, die Gewalt ausübt.
Schutz durch Wegweisung und Betretungsverbot Wenn die Polizei aufgrund verschiedener Tatsachen annehmen muss, dass ein gefährlicher Angriff bevorsteht, z.B. weil es schon zu körperlichen, seelischen oder sexuellen Misshandlungen gekommen ist oder gefährliche Drohungen ausgesprochen wurden, kann sie sofort eine Wegweisung und ein Betretungsverbot aussprechen. Die Polizei kann in so einem Fall der Person, von der die Gefahr ausgeht, sofort die Schlüssel zur Wohnung sowie vorhandene Waffen abnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, wem die Wohnung bzw. das Haus gehört.
Wichtig: - Wenn Sie oder Ihre Kinder unter Gewalt leiden, wenden Sie sich an eine Hilfseinrichtung (siehe "Auskunfts- und Beratungsstellen").
- In einer akuten Gefahrensituation ersuchen Sie die Landespolizei unter der Notrufnummer 117 umgehend um Schutz.
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