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Unerwünschter Körperkontakt, sexistische Sprüche oder peinliche Bemerkungen gelten als sexuelle Belästigung. Die Betroffenen sehen meistens keinen anderen Ausweg als die Kündigung. Den Betrieben entsteht grosser Schaden infolge des schlechten Arbeitsklimas.

Das seit 1999 in Kraft getretene Gleichstellungsgesetz verbietet die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ausdrücklich und enthält ein Diskriminierungsverbot. Nach diesem müssen ArbeitgeberInnen ihre Angestellten vor sexuellen Belästigungen schützen und dafür sorgen, dass es gar nicht soweit kommt.