Home
Kontakt
Galerie
Publikationen
Links
Quellen

Informationen für Betriebe und Vorgesetzte

Sexuelle Belästigungen haben schwerwiegende Folgen, auch für die Betriebe. Solche Übergriffe verschlechtern das Betriebsklima und richten grossen Schaden an - auch finanziell ("Sand" in Betriebsabläufen, Krankenstände, Fluktuation). Das Liechtensteinische Gleichstellungsgesetz verpflichtet ArbeitgeberInnen, die Angestellten vor Belästigungen zu schützen. Kommt der Betrieb dieser Pflicht nicht nach, kann gerichtlich gegen die Firma vorgegangen werden.

  • Alle Mitarbeitenden sollen die Haltung des Betriebes kennen: Sexuelle Belästigungen sind verboten und werden nicht geduldet.
  • Dies ist in einem Merkblatt festgehalten, das auch betriebsinterne Anlaufstellen nennt.
  • Wenn Belästigungen auftreten, setzen Sie die Grundhaltung der Firma konsequent durch. Stärken Sie Opfern den Rücken und sanktionieren Sie belästigendes Verhalten.
  • Der Schutz vor sexueller Belästigung wird bei Neueinstellungen, in Schulungen und Handbüchern thematisiert.
  • Seien Sie selber Vorbild, nicht nur am Arbeitsplatz sondern auch bei Firmenfeiern und -ausflügen.
  • Vorgesetzte bringen nicht nur Fachkompetenz mit, sondern zeichnen sich durch die nötige soziale Kompetenz aus.

Moderne Unternehmen mit einem diskriminierungsfreien Klima haben einen entscheidenden Vorteil am Arbeitsmarkt.

Buchtipp: Veronique Ducret: "Sexuelle Belästigung. Ein Leitfaden für Betriebe", VDF Hochschulverlag AG, ISBN 3 72 81 2858 9