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Sexuelle Belästigung soll auf keinen Fall geduldet werden. Wer belästigt wird, sollte sich unbedingt wehren. - Reagieren Sie sofort und bestimmt.
- Machen Sie klar, dass Sie dieses Verhalten nicht dulden, sondern dass Sie sich wehren werden.
- Erkundigen Sie sich in der Personalabteilung, ob es ein Reglement betreffend sexuelle Belästigung gibt.
- Wenn Sie aus der Verwirrung und Überraschung nicht spontan reagieren konnten, stellen Sie den Belästiger im Nachhinein zur Rede.
- Finden Sie heraus, an welche internen Stellen Sie sich wenden können (Vorgesetzte/r, Personalabteilung)
- Beschweren Sie sich tatsächlich, wenn die Belästigungen nicht aufhören.
- Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selber.
- Informieren Sie Arbeitskolleginnen, häufig sind in einem Betrieb mehrere Frauen betroffen.
- Notieren Sie für sich alle Vorfälle (Belästiger, Datum, Uhrzeit, Ort, Art der Übergriffe, ZeugInnen), sichern Sie Beweise (z. B. E-Mails).
- Fordern Sie den Belästiger schriftlich auf, das unerwünschte Verhalten einzustellen.
- Involvieren Sie eine Vertrauensperson oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.
- Wenn Sie mit den empfohlenen Massnahmen keinen Erfolg haben, fordern Sie die Geschäftsleitung mit einem eingeschrieben Brief auf zu intervenieren.
- Kommt es aufgrund Ihrer Gegenmassnahmen zu einer Kündigung, senden Sie der Geschäftsleitung einen eingeschriebenen Brief, indem Sie erklären, dass Sie die Kündigung als missbräuchlich betrachten und nicht akzeptieren. Fordern Sie die Rücknahme der Kündigung und Massnahmen gegen den Belästiger.
Wer sich wehrt, muss unter Umständen auch mit Schuldzuweisungen und Einschüchterungen rechnen. Trotzdem ist es wichtig, Belästigungen zurückzuweisen. Das Gleichstellungsgesetz bietet Ihnen guten Schutz.
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