Home
Kontakt
Galerie
Publikationen
Links
Quellen

So können Sie sich wehren

Nur ein konsequentes Nein nützt. Distanzieren Sie sich unmissverständlich vom Täter. Erklären Sie dem Stalker deutlich, dass Sie keinen weiteren Kontakt wünschen. Machen Sie klar, dass Sie auf keine weiteren Kontaktaufnahmen eingehen werden.

Handelt es sich beim Verfolger um Ihren Ex-Partner? Gerade in diesen Fällen ist es nicht immer einfach, beim konsequenten Nein zu bleiben. Machen Sie sich bewusst, wo Sie sich ambivalent verhalten. Jeder Kontakt, auch wenn es eine wiederholte erklärende Abweisung ist, kann als Bestärkung ausgelegt werden. Lassen Sie sich auf keinerlei Diskussionen ein, auch wenn der Stalker Ihr Ex-Parnter ist.

Wenn Sie mit dem stalkenden Ex-Partner gemeinsame Kinder haben, besteht in der Regel ein Besuchsrecht. Das macht die konsequente Distanzierung vom Stalker ungleich schwieriger. Lassen sie sich auf Ihre Situation bezogen fachlich beraten. Insbesondere ist dabei auch das Kindswohl zu berücksichtigen.

Frühzeitig handeln
Grundsätzlich gilt, je früher Opfer Gegenmassnahmen ergreifen, desto eher wird das Stalking aufhören und der Stalker von seinem „Trip“ ablassen.

Informieren Sie Vertrauenspersonen und bitten Sie diese, die Situation ebenfalls im Auge zu behalten.

Erkennen Sie Eskalationen (steigert sich die Intensität der Aktivitäten? Werden Tatvorbereitungen und Drohungen konkreter?)

Protokollieren Sie das Stalking, sammeln Sie Beweise (SMS, Mails usw.), um gegebenenfalls polizeilich vorzugehen.

Sehr wirksam kann es sein, die Telefonnummern zu wechseln. Wenn Sie für den Stalker nicht mehr erreichbar sind, laufen telefonische Attacken ins Leere.

Scheuen Sie sich nicht, fachliche Hilfe (Opferhilfestellen, Rechtsberatung, Polizei) in Anspruch zu nehmen.

Prüfen Sie mit Hilfe einer Fachberatung (infra, Frauenhaus), ob eine Anzeige sinnvoll ist.

Sorgen Sie für Ihren persönlichen Schutz - welche Sicherheitsvorkehrungen können Sie treffen? Wenden Sie sich in akuten Bedrohungssituationen an die Notfallnummer der Polizei.