Ansprüche und Vorgehen
Wurde das GLG tatsächlich verletzt, sind verschiedene Ansprüche vorgesehen:
- Kündigungsschutz
- Aufhebung der Diskriminierung
- Ansprüche auf Entschädigung
Hinweis:
Wenn Sie sich gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz wehren wollen, lassen Sie sich unbedingt von einer Fachperson beraten. Für das GLG gilt zwar die Beweislasterleichterung. Das bedeutet, die klagende Partei muss die Diskriminierung nicht streng beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Jedes Gerichtsverfahren und jedes betriebsinterne Vorgehen muss jedoch sorgfältig vorbereitet und abgesichert werden. Es hängt immer auch von der persönlichen Belastbarkeit ab, ob und wie rechtlich vorgegangen werden kann. Wichtig ist die sorgfältige Risikoabwägung - die fachkundige Unterstützung ist dabei unerlässlich.