Neuauflage infra-Ratgeber «Konkubinat – Zusammenleben ohne Trauschein»
Die infra (Informations- und Beratungsstelle für Frauen) hat ihren Ratgeber «Konkubinat – Zusammenleben ohne Trauschein» überarbeitet.
Zwei Menschen lieben sich, ziehen zusammen und möchten vorerst oder aus Überzeugung ohne Trauschein zusammenleben. Solange beide berufstätig sind und finanziell auf eigenen Beinen stehen, gibt es keine zwingenden Gründe für eine Heirat. Doch vielen ist nicht bewusst: Paare ohne Trauschein tragen höhere Risiken, vor allem, wenn Kinder geboren werden und ein Elternteil die Berufstätigkeit reduziert oder ganz aufgibt.
Anders als bei verheirateten Paaren kennt das Gesetz keine besonderen Vorschriften für diese Lebensform. Während die Ehe durch das Gesetz (Erbrecht, gegenseitige Rechte und Pflichten, Scheidung) genau geregelt ist, haben Konkubinatspaare in vielen Bereichen schlechtere Karten. Im Todesfall greift das Erbrecht nicht und es gibt auch keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente. Bei einer Trennung besteht für den Konkubinatspartner*in keine Unterhaltspflicht. Weiters gibt es bei der Ausübung der elterlichen Rechte über gemeinsame Kinder einige Besonderheiten zu beachten.
Für Konkubinatspaare ist es also ausgesprochen wichtig, selbst für eine ausreichende gegenseitige Absicherung zu sorgen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Der in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Martina Altmann überarbeitete Ratgeber «Konkubinat – Zusammenleben ohne Trauschein» informiert über die geltende Gesetzeslage. Er zeigt Konkubinatspaaren Möglichkeiten auf, Ihre Beziehung mit einem Konkubinatsvertrag fair zu regeln und für die Zukunft vorzusorgen.
Interessierte können den Ratgeber für 10.- Franken als pdf-Dokument hier bestellen.