Altersvorsorge
Es ist nie zu früh, sich mit der finanziellen Situation im Alter auseinanderzusetzen:
- Wie hoch werden meine AHV-Rente (1. Säule) und meine Pension aus der beruflichen (2. Säule) und privaten Vorsorge (3. Säule) sein?
- Welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Lebensphasen (Erwerb, Familienphase, Teilzeitarbeit etc.) auf die Rente?
Die Ehe bietet keine Garantie als lebenslange Versorgungsinstitution. Die meisten Mütter reduzieren bei der Geburt des ersten Kindes ihr Arbeitspensum oder steigen befristet aus dem Erwerbsleben aus. Dies hat weitreichende Konsequenzen für ihre Altersvorsorge.
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Die infra führt regelmässig Infoveranstaltungen zum Thema Altersvorsorge durch. Die Informationen drehen sich um die AHV, die Pensionskasse und die private Vorsorge.
Vortrag zur AHV/1. Säule vom 27. April 2023 mit Andreas Jäger, AHV-IV-FAK
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Erziehungsgutschriften
Diese Gutschriften sind keine Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die erst bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Anspruch auf Erziehungsgutschriften haben Rentner*innen für jedes Jahr, in dem sie Kinder unter 16 Jahren zu betreuen hatten. Bei verheirateten Personen wird die Gutschrift während aller Ehejahre je zur Hälfte auf die Eheleute aufgeteilt. Nach einer Scheidung werden Erziehungsgutschriften jenem Elternteil angerechnet, dem das Sorgerecht über die Kinder zukommt.
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Gemeinsame Obsorge und Erziehungsgutschriften
Kommt das Sorgerecht den Eltern nach der Scheidung gemeinsam zu (seit der Revision des Sorgerechts 2015 ist die gemeinsame Obsorge auch nach der Scheidung der Regelfall) werden die Erziehungsgutschriften hälftig geteilt, unabhängig davon, wer wieviel Betreuung übernimmt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Eltern eine anderslautende Vereinbarung über die Aufteilung der Erziehungsgutschriften nach der Scheidung treffen. Das dazu notwendige Formular kann auf der Homepage der AHV heruntergeladen werden (AHV Merkblatt über Erziehungsgutschriften bei Scheidung und im Konkubinat www.ahv.li). Es empfiehlt sich, eine solche Vereinbarung gleichzeitig mit der Scheidung bzw. mit der Scheidungsvereinbarung abzuschliessen.
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Vorsorgelücken
Das Leben der meisten Frauen ist geprägt von Familiengründung, Betreuung von Kindern und der Pflege älterer Familienangehöriger. Dies zieht Erwerbsunterbrüche, Teilzeitarbeit und tiefere Löhne nach sich. Umso wichtiger ist es, dass Frauen sich der damit verbundenen finanziellen Risiken, insbesondere der Konsequenzen auf die Altersvorsorge bewusst sind und sich darüber informieren, wie Versicherungslücken verhindert oder ausgeglichen werden können. Der Nachkauf von fehlenden Versicherungsjahren in der AHV ist während einer Frist von fünf Jahren möglich und lohnt sich auf jeden Fall. Das Schliessen von Lücken in der Pensionskasse ist jederzeit möglich, je nach Lebensalter und Anzahl der fehlenden Jahre jedoch unerschwinglich.