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Finanzen

Der Lebensweg von Frauen ist oft geprägt von wechselnden Lebensphasen wie Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Heirat, Kindererziehung, Teilzeitarbeit, Wiedereinstieg, um nur die Wichtigsten zu nennen. Bedingt durch tiefere Löhne, Erziehungszeiten, Care-Arbeit und Teilzeitarbeit erzielen sie durchschnittlich niedrigere und unregelmässigere Einkünfte als Männer. Umso wichtiger ist es darum, dass Frauen die eigene finanzielle Lebensplanung konsequent im Auge behalten.

  • Beteiligung am Vermögen

    Achten Sie auf eine faire Beteiligung am Vermögensaufbau innerhalb der Ehe. Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie als Familienfrau keiner Voll- oder Teilzeitarbeit nachgehen. Mit der Kindererziehung und Haushaltsführung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Unterhalt der Familie, daher ist es ein Gebot der Fairness, dass Sie auch am Vermögensaufbau beteiligt sind: Frau und Mann sind beim Erwerb von Grundeigentum im Grundbuch eingetragen. Frau und Mann sind beide Inhaber*in (Zeichnungsrecht reicht nicht aus!) von Bank- und Aktienkonten (lauten die Konten nur auf den Ehemann, fallen die Guthaben im Todesfall in die Erbmasse).

    Beteiligen Sie sich daher an der Finanzplanung der Familie, orientieren Sie sich über die Finanzen, legen Sie regelmässig Kopien von Kontoauszügen und Steuererklärungen ab. Laut Ehegesetz haben die Eheleute untereinander eine Auskunftspflicht (Gehalt, Gehaltserhöhung, Schulden, Vermögensveräusserung). Die Auskunftspflicht kann sogar gerichtlich durchgesetzt werden.

  • Erbrecht

    Das Erbrecht ist ein wesentlicher Teil der finanziellen Lebensplanung und wirft zahlreiche Fragen auf. Die gesetzliche Erbfolge (wenn kein Testament vorhanden ist) sieht vor, dass die Kinder und der*die überlebende Ehepartner*in je die Hälfte erben. Will ein Ehepaar, dass die Kinder erst nach dem Tode beider Eltern alles erben, so können sie sich mit einem gegenseitigen Testament begünstigen und die Kinder auf den Pflichtteil setzen.

    Bei Paaren im Konkubinat (siehe Konkubinat) gibt es auch nach jahrzehntelangem Zusammenleben kein gesetzliches Erbrecht. Deswegen ist es wichtig, durch Testamente vorzusorgen. Im Erbrecht gelten strenge Vorschriften. Lassen Sie sich bei der Errichtung eines Testamentes fachlich beraten oder geben Sie Ihr selbst verfasstes Testament einer Fachperson zur Überprüfung.

  • Absicherung durch Testamente

    Es ist sehr wichtig, für den Todesfall durch letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) Vorsorge zu treffen. Liegt kein Testament etc. vor, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Zug. Je nach Lebenssituation kann sich das Erbrecht für Frauen nachteilig auswirken.

  • Wichtig für junge Frauen

    Das liechtensteinische Recht sieht im Todesfall vor der Erbteilung keine vermögensrechtliche Auseinandersetzung vor. Das bedeutet, die gesamte Hinterlassenschaft kommt in die Erbmasse. Während bei einer Scheidung der Zugewinn zu teilen ist, sieht das Erbrecht dies nicht vor. Schon allein deswegen ist es sehr wichtig, dass beide von Beginn an am Vermögensaufbau beteiligt sind: Beide Eheleute sollten gemeinsam Eigentümer*in von Liegenschaften, Inhaber*in von Sparkonten und Aktiendepots (Zeichnungsrecht genügt nicht!). Besonders wenn einem der Eheleute in jungen Jahren etwas zustösst und kleine Kinder da sind, ist es wichtig, dass der oder die Partner*in in Bezug auf das Vermögen handlungsfähig bleibt. Deswegen sind die Besitzverhältnisse und der Nachlass entsprechend zu regeln. (Erben zum Beispiel die minderjährigen Kinder, wirkt bei allen bedeutenden Geschäften das Pflegschaftsgericht mit.)

  • Familienunternehmen

    Regeln Sie Ihre Mitarbeit mit einem Arbeitsvertrag (Umfang der Arbeit, Entlöhnung etc.). Die Anmeldung bei der AHV, allenfalls Pensionskasse und Arbeitslosenversicherung bringt Gutschriften für die Altersvorsorge und bessere Absicherung bei Krankheit, Invalidität und Todesfall.

Öffnungszeiten

Mo bis Do 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Do 14 bis 16 Uhr 

oder nach telefonischer Vereinbarung

 

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