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Ehe

Durch die Eheschliessung verpflichten sich die Eheleute, als gleichberechtigte Partner*innen füreinander da zu sein und füreinander zu sorgen. Werden Kinder geboren, müssen sie für diese gemeinsam sorgen und sie gemeinsam erziehen. Ehefrau und Ehemann haben die gleichen Rechte und Pflichten. Entscheidungen, wie z.B. die Aufgabenteilung in Familie und Erwerb, müssen gut überlegt und geregelt werden, da vor allem die Altersvorsorge der Frauen an die Erwerbstätigkeit geknüpft ist. Im Laufe des Ehelebens ändern sich die Einkommensverhältnisse, die Wohnverhältnisse, die berufliche Stellung, die persönlichen Interessen und Bedürfnisse. Das bedeutet, dass die getroffenen Absprachen laufend überdacht und angepasst werden müssen.

 

Konkubinat

Solange beide berufstätig sind und finanziell auf eigenen Beinen stehen, mag es keine zwingenden Gründe für eine Heirat geben. Vor allem wenn Kinder geboren werden, birgt das Zusammenleben ohne Trauschein jedoch eine Reihe von rechtlichen Risiken. Spätestens wenn ein Elternteil die eigene Berufstätigkeit wegen der Familienarbeit ganz oder teilweise aufgibt, ist es angezeigt, über die Bücher zu gehen. Die Rechte von nicht oder nur teilzeit erwerbstätigen Konkubinatspartner*innen sind in vielerlei Hinsicht unbefriedigend. Während die Ehe durch das Gesetz (Erbrecht, gegenseitige Pflichten, Scheidung etc.) genau geregelt ist, sind Konkubinatspartner*innen in vielen Bereichen schlechter gestellt. Im Todesfall haben sie kein gesetzliches Erbrecht, keinen Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente und bei Trennung auch keinen Unterhaltsanspruch. Für Konkubinatspaare ist es sehr wichtig, selbst für eine ausreichende Absicherung zu sorgen und Vorsorge zu treffen.

Weitere Informationen und Möglichkeiten zur Regelung des Konkubinats finden Sie in unserem Konkubinats-Ratgeber, bestellbar hier.

Öffnungszeiten

Mo bis Do 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Do 14 bis 16 Uhr 

oder nach telefonischer Vereinbarung

 

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