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Zeig Zivilcourage – Gemeinsam gegen sexuelle, sexistische und queerfeindliche Belästigung

Sexuelle, sexistische und queerfeindliche Belästigung kann überall passieren – doch du kannst etwas tun! Hinsehen statt wegschauen, handeln statt schweigen. Wir alle können zu mehr Respekt und Sicherheit beitragen. Zivilcourage braucht Mut, kann aber gelernt werden. Hier findest du Infos, Tipps und Anlaufstellen, um Belästigung zu erkennen, Betroffene zu unterstützen und dich selbst zu schützen.

Hast du sexuelle, sexistische oder queerfeindliche Belästigung beobachtet?

So zeigst du Zivilcourage!

 
Mit Zivilcourage kannst du der betroffenen Person helfen und gleichzeitig der Tatperson zeigen, dass Belästigungen nicht geduldet werden. Hast du eine Belästigung beobachtet und warst unsicher, wie du reagieren sollst? Zivilcourage erfordert Mut, kann aber gelernt werden.
  • Hinschauen

    Hinschauen und Verantwortung übernehmen sind die Basis für Zivilcourage.

    Gerade wenn viele Menschen eine Belästigung beobachten, kann es passieren, dass niemand der betroffenen Person hilft. Dieses Phänomen nennt sich Bystander-Effekt. Vielleicht denkst du dir: «Es hilft sicher jemand anderes.» oder «Die anderen haben es auch gesehen und handeln nicht, also ist es wohl nicht so schlimm.»

    Sei mutig und übernimm Verantwortung. Wenn eine Person aktiv wird, sind meistens auch andere bereit zu helfen.

  • Einschätzen

    Könnte die Situation für dich gefährlich werden? Achte auf deine Grenzen und hole dir bei Bedarf Hilfe oder rufe die Polizei (Telefon: 117).

    Bist du unsicher, ob es sich um eine Belästigung handelt? Frag die betroffene Person: «Ich habe beobachtet, dass ... . Ich habe mich gefragt, ob dies für Sie unangenehm ist?»

  • Handeln!

    Betroffene Person unterstützen:

    • Stelle Blickkontakt her.
    • Sprich die betroffene Person an: «Ich habe gesehen, was passiert ist. Ich finde das nicht okay.»
    • Auch Ablenkung kann die Situation entschärfen. Du kannst zum Beispiel so tun, als würdest du die betroffene Person kennen: «Kennen wir uns nicht aus dem Italienischkurs?» Oder stelle eine alltägliche Frage: «Entschuldigen Sie, welche Uhrzeit ist es?»
    • Frage nach Bedürfnissen: «Wie geht es Ihnen? Was brauchen Sie jetzt?»
    • Biete an, gemeinsam die Situation zu verlassen und die betroffene Person an einen sicheren Ort zu begleiten.
    • Informiere die betroffene Person über Beratungsangebote.
    • Dokumentiere den Vorfall (Datum, Zeit, Ort, Autonummer, Zugstrecke, Beschreibung der Tatperson etc.) und gib deine Kontaktangaben an, falls du als Zeugin oder Zeuge aussagen kannst.

    Unterstützung holen:

    • Sprich Personen in der Nähe direkt an: «Hey, du mit der roten Jacke, kannst du uns bitte helfen?»
    • Hole Personen, die vor Ort arbeiten, z. B. Sicherheitspersonal, Clubmitarbeitende oder die Person, die den Bus fährt.
    • Rufe im Zweifelsfall die Polizei (Telefon: 117).

    Belästigende Person ansprechen:

    • Bleib ruhig und sachlich. Sieze die Person.
    • Beziehe klar Stellung: «Ich habe gehört, was Sie gerade gesagt haben. Das ist nicht okay.»
    • Fasse die belästigende Person nicht an – das könnte provozieren und die Aggression verstärken.
    • Achte darauf, dass die belästigende Person nicht räumlich eingeengt wird und dass sie die Situation verlassen kann.

    Du konntest in der Situation nicht reagieren?

    Belästigungen können bei beobachtenden Personen Sprachlosigkeit und Ohnmacht auslösen. Du kannst auch noch nach dem Vorfall unterstützen.

    • Geh auf die betroffene Person zu, sag ihr, dass du den Vorfall nicht okay fandest, und frage, wie es ihr geht und ob sie Unterstützung braucht.
    • Falls du die belästigende Person kennst: Sprich im Nachhinein mit ihr. Benenne den konkreten Vorfall und beziehe klar Stellung: «Was du da gesagt hast, war verletzend. Ich finde das nicht okay.» Manchmal können Fragen hilfreich sein: «Was denkst du, hat dein Verhalten bei der betroffenen Person ausgelöst?», «Was wolltest du damit bewirken?»

 

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Merkblatt Zeig Zivilcourage!

 

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Infos zu den Stopp Sexismus Kampagnen

In den Jahren 2021/2022 führten die infra, das aha, der Fachbereich Chancengleichheit des Amtes für Soziale Dienst sowie die Gleichstellungsstellen der Kantone SG und AR eine grosse überregionale Kampagne gegen Sexismus durch.

Angelehnt an die internationale Bewegung der Catcalling-Accounts wurden reale Sprüche und Kommentare auf grossen Plakaten im öffentlichen Raum publiziert – dort, wo Frauen und Männer sie tagtäglich erleben. Mit den Plakaten wurde eine breite Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert. Sexuelle und sexistische Verhaltensweisen wurden sichtbar gemacht und regten zum Nachdenken an. Das Empowerment der Betroffenen und das Schaffen einer gemeinsamen Haltung gegen Sexismus standen im Fokus der Kampagne.

Die Kampagne erhielt grosse Unterstützung und viel positives Feedback. Sie soll langfristig weitergeführt werden. Denn die Thematik bedarf einer gesellschaftlichen Veränderung, die nicht kurzfristig zu erreichen ist.

Mit der aktuellen Plakatkampagne mit Fokussierung auf Zivilcourage wird das Thema Sexismus nun wieder aufgegriffen. Die Bevölkerung wird darauf aufmerksam gemacht, wie jeder und jede selbst gegen sexuelle, sexistische und queerfeindliche Belästigung aktiv werden kann. Denn zivilcouragiertes Handeln ist wirksam gegen Belästigungen im öffentlichen Raum. Anwesende, die die Belästigung beobachten, bieten der betroffenen Person Hilfe an und zeigen der Tatperson, dass Belästigungen nicht geduldet werden. Zivilcourage braucht Mut, kann aber gelernt werden.

  • Beratungsstellen
    • infra, Informations- und Beratungsstelle für Frauen, Tel. +423 232 08 80
    • Frauenhaus Liechtenstein, Tel. +423 380 02 03, www.frauenhaus.li
    • Opferhilfestelle Liechtenstein, Tel. +423 236 76 96, www.ohs.llv.li
    • LANV Liecht. ArbeitnehmerInnenverband, Tel. +423 399 38 38, www.lanv.li
    • Notruf der Landespolizei, Tel. 117
  • Stopp Sexismus Kampagne

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    Die Kampagne «Kein Platz für Sexismus» setzt bei der Belästigung im öffentlichen Raum an. Sie wurde auf Initiative der infra und dem aha (Tipps und Infos für junge Leute) gegründet und gemeinsam mit dem Fachbereich Chancengleichheit des Amtes für Soziale Dienste, dem kantonalen Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) St. Gallen sowie der Abteilung Chancengleichheit Appenzell Ausserrhoden lanciert. 

    Die Projektgruppe plant unter anderem eine breit angelegte Plakataktion in St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und in Liechtenstein. Angelehnt an die internationale Bewegung der Catcalling-Accounts werden reale Sprüche und Kommentare auf grossen Plakaten im öffentlichen Raum publiziert – dort, wo Frauen und Männer sie tagtäglich erleben. Mit der Aktion wird die Bevölkerung aufgefordert, hinzuschauen und sich dem Ausmass an sexueller Belästigung bewusst zu werden. Die Plakatkampagne soll zudem als Grundlage dienen, sich über gängige Geschlechterstereotypen und -hierarchien sowie gewaltbegünstigende Geschlechternormen zu unterhalten – und diese gemeinsam zu hinterfragen. Sind solche Äusserungen wirklich «normal»? Welche Vorstellungen und Strukturen begünstigen ein solches Verhalten? Und was können wir als Individuen, aber auch als Gesellschaft dagegen tun? So sind als Begleitprogramm auch Workshops sowie Sensibilisierungsveranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen angedacht.

    Nebst Sichtbarmachung, Sensibilisierung und Reflektion stehen für die Projektträgerinnen auch die Stärkung einer gemeinsamen Haltung in der Gesellschaft sowie das Empowerment (potentiell) betroffener Personen im Fokus. Gemeinsam soll ein Beitrag geleistet werden, dass sich alle Menschen im öffentlichen Raum sicher und frei bewegen können – ohne Angst, belästigt zu werden. Unterstrichen wird diese Botschaft mit dem eingängigen Kampagnen-Slogan «Mein Körper. Mein Raum. Mein Recht.»

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    Kein Platz für Sexismus!

    «Hesch mega geili Brüscht – dörfi mal?», «Hey Schätzli, wohi gosch?», «Dich würd' ich gern mal f****!». Sexuelle Belästigung ist im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Die Kampagne «Kein Platz für Sexismus» setzt genau hier an. Mit verschiedenen Massnahmen soll ein Zeichen gesetzt werden. Sexuelle Belästigungen, die täglich passieren und nicht selten als «harmlos» und/oder «tolerierbar« eingestuft werden, sollen sichtbar gemacht und reflektiert werden. 

    Aber: Was ist denn eigentlich Sexismus? Hier gehts zum Erklärvideo.

    Noch mehr Informationen: 
    Sexismus: Erkenne ihn. Benenne ihn. Beende ihn. (coe.int)
    aha – Tipps & Infos für junge Leute - Sexismus
    Youtube-Playlist von "Kein Platz für Sexismus" 

    Plakatkampagne

    Herzstück der Kampagne sind die Plakate mit Sprüchen aus der Umfrage in der Bevölkerung vom Sommer 2021. Die Plakate zeigen auf, dass es «harmlos» oder «tolerierbar» bei sexueller Belästigung nicht gibt. Mit der Plakat-Aktion wird die Bevölkerung aufgefordert,  zu reflektieren, hinzuschauen und sich dem Ausmass an sexueller Belästigung in der Öffentlichkeit bewusst zu werden. Ebenso soll die Aktion dazu anregen, sich über gängige Geschlechterrollen und -hierarchien zu unterhalten und diese gemeinsam zu hinterfragen. Sind solche Äusserungen wirklich «normal»? Welche Rollenvorstellungen begünstigen ein solches Verhalten? Und was können wir als Individuen, aber auch als Gesellschaft dagegen tun?

    Medienbeiträge

    Seit Beginn der Kampagne "Kein Platz für Sexismus" sind einige Medienbeiträge erschienen und die beteiligten Organisationen haben ausgesprochen viel positive Resonanz erfahren. Das Thema bewegt die Menschen!

    Hier eine Auswahl an Medienberichten und Forumsbeiträgen:

    Forumsbeitrag "Verstehst du denn keinen Spass? - sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum"

    Forumsbeitrag "Catcalling - bloss blöde Kommentare?"

    Forumsbeitrag "Du musst dich nicht wundern, wenn man dich angrabscht"

    Auftaktveranstaltung: Titelseite Liechtensteiner Vaterland

    Auftaktveranstaltung: Berichterstattung Liechtensteiner Vaterland

    Auftaktveranstaltung: Berichterstattung Liechtensteiner Volksblatt

    Durchgeführte Veranstaltungen

    15. September 2021: Auftaktveranstaltung, 16.00 Uhr, Busbahnhof Schaan

    22. September 2021: Selbstbehauptungs-Workshop mit Bettina Schwung

    Samstag, 2. April 2022, und Samstag, 9. April, jeweils 09:00 - 12:00 Uhr:
    Selbstverteidigungskurs für Mädchen und Frauen 

    12. Mai 2022: Digital-Talk zu «Street Harassment - Sexismus im öffentlichen Raum»
    Link zum Video
    PDF des Vortrags

    2. Juni 2022: Mein Körper. Mein Raum. Mein Recht. - Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum. Infoveranstaltung zu sexueller Belästigung mit der Landespolizei und der Staatsanwaltschaft. Weitere Informationen: Mein Körper. Mein Raum. Mein Recht.

    16. November 2022: Mein Körper. Mein Raum. Mein Recht. - Sexuelle Belästigung im am Arbeitsplatz. online-Informationsveranstaltung mit der infra-Anwältin Daniela Narr. Weitere Informationen: Mein Körper. Mein Raum. Mein Recht. 

  • Was ist Sexismus?

    Sexismus ist ein Oberbegriff für eine breite Palette von bewusster oder unbewusster Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Grundlage von Sexismus sind sozial geteilte Geschlechtertheorien bzw. -vorurteile, die von einem ungleichen sozialen Status von Frauen und Männern ausgehen. Sie zeigen sich zum Beispiel in Geschlechterstereotypen, Rollenbildern und Verhaltensweisen. Dazu zählt auch sexuelle Belästigung. Sexuelle Belästigung ist eine Form der sexuellen Gewalt.

    Sexuelle Gewalt an Frauen (und Männern) umfasst jede Form von erzwungenen sexuellen Handlungen und grenzver-
    letzendem Verhalten mit sexuellem Bezug. Sie kommt in unterschiedlichen Kontexten vor: z.B. als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, im öffentlichen Raum, im Nachtleben, im ÖV, als erzwungener Geschlechtsverkehr in Ehe oder Partnerschaften oder als sexuelle Ausbeutung in einer Abhängigkeitsbeziehung. Die sexuelle Gewalt kann von unterschiedlichen Personen wie Vorgesetzten, Mitarbeitenden, Kolleg*innen und Unbekannten ausgehen. Bei sexueller Gewalt handelt es sich – neben der erzwungenen Befriedigung sexueller Bedürfnisse – oft um eine Form von Machtausübung, Erniedrigung und Demütigung. Dazu gehören: unerwünschte Körperkontakte, anzügliche Bemerkungen und sexistische Sprüche, Annäherungsversuche, die mit dem Versprechen von Vorteilen bzw. dem Androhen von Nachteilen einhergehen, Vorzeigen, Aufhängen oder Übermitteln von pornografischem Material, sexuelle und körperliche Übergriffe bis hin zur Nötigung und Vergewaltigung.

    Sexuelle Belästigung (§ 203 StGB), Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung (§204a StGB), sexuelle Handlungen mit Abhängigen (§ 212 StGB), sexuelle Nötigung (§201 StGB) und Vergewaltigung (§ 200 StGB) sind Delikte, die strafrechtlich verfolgt werden.

  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

    Das Gleichstellungsgesetz erfasst sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als eine Form der Diskriminierung (Art. 4 GLG). Das Gesetz richtet sich an die Arbeitgebenden, die verpflichtet sind, Arbeitsbedingungen zu schaffen und Massnahmen zu ergreifen, die sexuelle Belästigung verhindern oder beseitigen. Die Besonderheit des Gleichstellungsgesetzes ist, dass die Klagepartei Diskriminierungen nicht streng beweisen, sondern lediglich glaubhaft machen muss. Ein Gerichtsverfahren ist trotzdem belastend. Es ist zentral, sich vorab von einer Fachstelle umfassend beraten zu lassen, um das Prozessrisiko einzuschätzen.

  • Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum

    Eineim Auftrag von Amnesty International vom Meinungsforschungsinstitut gfs Bern durchgeführte Studie liefert erstmals Zahlen zur Verbreitung von sexueller Gewalt an Frauen in der Schweiz. Befragt wurden rund 4'500 Frauen ab 16 Jahren. Ein grosser Anteil der befragten Frauen hat unterschiedliche Formen von sexueller Belästigung erlebt. Am häufigsten kommen Belästigungen in Form unerwünschter Berührungen, Umarmungen oder Küssen vor. 59 % der Befragten mussten bereits solche Erfahrungen machen. Viele wurden zudem mit sexuell suggestiven Kommentaren und Witzen (56%), mit einschüchterndem Anstarren (54%), unangenehmen Avancen (50%) oder aufdringlichen Kommentaren über den eigenen Körper (50%) konfrontiert. Belästigungen auf neuen Medien sind besonders die jüngeren Frauen ausgesetzt. So erhielten 57% der jüngsten Altersgruppe (unter 30 Jahren) unerwünscht sexuell eindeutige Nachrichten auf online-Kanälen.

    Die Studie zeigt, dass sexuelle Belästigungen zu einem grossen Teil im öffentlichen Raum vorkommen. 56% der Frauen, die eine kritische Situation erlebt haben, wurden auf der Strasse bedrängt, weitere 46 % im öffentlichen Verkehr. 42% der Frauen erlebten sexuelle Belästigungen in Bars oder Clubs und 33% am Arbeitsplatz.

    Die infra und das aha führten im Sommer 2021 eine Umfrage auf sozialen Netzwerken durch und fanden heraus: Sexuelle Belästigung ist auch in Liechtenstein allgegenwärtig. Die Sprüche und Kommentare, die sich vor allem Frauen und Mädchen anhören müssen, und das Ausmass, in dem sie fallen, sind schockierend. Es war klar, dass hier Handlungsbedarf besteht.

    Ergebnisse der Umfrage: Zahlen und Fakten zur sexuellen Belästigung

    Link zum Radio L Interview mit Karin Zürcher (infra) und Mirjam Schiffer (aha)

Öffnungszeiten

Mo bis Do 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Do 14 bis 16 Uhr 

oder nach telefonischer Vereinbarung

 

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