Politik
Die infra setzt sich sowohl auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene für die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Sie nimmt an Schattenberichten von NGOs teil und äussert sich zu geplanten Gesetzesänderungen mit Stellungnahmen und mittels Öffentlichkeitsarbeit.
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Vernehmlassungen
Die infra wird in Vernehmlassungsverfahren, die gesellschaftspolitische Themen, insbesondere die Gleichstellung von Frau und Mann betreffen, von der Regierung zur Stellungnahme eingeladen. Einige Stellungnahmen beantwortet die infra gemeinsam mit Partner-Organisationen wie Frauennetz oder Verein für Menschenrechte.
Vernehmlassungen und Stellungnahmen 2023:
Stellungnahme zur Altersstrategie der Regierung
Vernehmlassungen und Stellungnahmen 2022:
Stellungnahme betreffend die Vernehmlassung im Zuge der Ratifizierung der Behindertenkonvention
Vernehmlassungen und Stellungnahmen 2021:
Stellungnahme betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes
Stellungnahme betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Vernehmlassungen und Stellungnahmen 2020:
Abänderung Bürgerechtsgesetz sowie Ehegesetz
Umsetzung des EuGH Urteils sowie Abänderungen des Gesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau
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Vielfalt in der Politik
Das Frauennetz hat beschlossen, das Problem der Unterrepräsentation der Frauen mit dem Projekt "Vielfalt in der Politik" (www.vielfalt.li) anzugehen. Das Projekt verfolgt das Ziel einer ausgewogenen Besetzung politischer Gremien mit Personen aus allen Bevölkerungsgruppen, das heisst mit Frauen und Männern unterschiedlichen Alters und mit verschiedenen beruflichen Hintergründen.
Der Träger des Projekts „Vielfalt in der Politik" ist der Verein Frauennetz, Petra Eichele ist Vertreterin der infra im Frauennetz-Vorstand und Mitglied der Projektgruppe. Vielfalt in der Politik im Sinne des Projektes bedeutet:
- Politik als Abbild der Gesellschaft – Die politischen Gremien sind mit Frauen und Männern verschiedener Gesellschafts- und Berufsgruppen ausgewogen besetzt.
- Chancengleichheit in einer gelebten Demokratie: Alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes haben auch faktisch die gleichen Chancen, sich am politischen Prozess zu beteiligen und ihr Umfeld aktiv mitzugestalten.
- Werte- und Meinungsvielfalt: Es wird eine konstruktive Diskussionskultur gepflegt, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägt ist.
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Internationales
Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention - das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - des Europarats ist das erste juristisch verpflichtende Instrument gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt. Der Gewaltbegriff in der Konvention umfasst körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt. Häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen werden als Menschenrechtsverletzung und als Form der Diskriminierung der Frau definiert. Ihre Beseitigung ist eine Grundvoraussetzung für die Gleichstellung von Frau und Mann.
Die Istanbul-Konvention trat für Liechtenstein am 1. Oktober 2021 in Kraft. Die infra begrüsst die Ratifizierung sehr. Anlässlich des Berichts und Antrags der Regierung an den Landtag verfasste das Frauennetz 2021 gemeinsam mit dem Verein für Menschenrechte eine ausführliche Stellungnahme zuhanden der Landtagsabgeordneten. Die Organisationen gaben konkrete Empfehlungen ab, welche finanziellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für eine wirksame Umsetzung der Konvention in Liechtenstein nötig sind.
In einem Schattenbericht nahmen im Dezember 2022 neun Nichtregierungsorganisationen und der Verein für Menschenrechte Stellung zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Liechtenstein und bezogen sich dabei auf den entsprechenden ersten Regierungsbericht von Oktober 2022.
Die Organisationen sehen konkreten Handlungsbedarf in allen vier Handlungsbereichen der Konvention: bei der Prävention, dem Schutz, der Strafverfolgung und bei den übergreifenden koordinierten Strategien. Es fehlt an einer staatlichen Gewaltschutzstrategie, die mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen und unter staatlicher Koordination umgesetzt wird. Zudem fordern die Organisationen, dass die Vorbehalte, welche bei der Ratifikation der Konvention von Liechtenstein angebracht wurden, zurückgezogen bzw. nicht mehr verlängert werden.
CEDAW
Das wichtigste internationale Instrument zur Gleichstellung von Frau und Mann ist das "Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau" (CEDAW). Das Übereinkommen wurde 1979 von der UNO verabschiedet, Liechtenstein trat 1995 bei. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle vier Jahre in einem Länderbericht Rechenschaft über die Umsetzung der Frauenkonvention abzulegen. In der Folge gibt der CEDAW-Ausschuss entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung ab. NGOs wie die infra können mittels eines Schattenberichts zusätzliche Informationen und einen anderen Blickwinkel zu den offiziellen Länderberichten einbringen.
Das Frauennetz hat 2018 einen Schattenbericht zum 5. Länderbericht verfasst. Dieser kritisiert die Passivität der Regierung, wirksame Massnahmen zur besseren Vertretung von Frauen in politischen Entscheidungsgremien zu ergreifen. Er thematisiert den Stillstand in Gleichstellungsthemen und eine fehlende Gleichstellungsstrategie. Der Staat kommt weder seiner Vorreiterrolle nach, noch hat er ein staatliches oder behördliches Monitoring eingerichtet, das die Umsetzung von Massnahmen einfordern bzw. die Wirksamkeit dieser Ziele überprüfen könnte. Des Weiteren braucht es Rahmenbedingungen, um die traditionellen Rollenbilder aufzubrechen und die Vereinbarkeit von Familie und Erwerb zu ermöglichen.