Trennung und Scheidung
Jede Trennung oder Scheidung ist ein schwieriger Lebensabschnitt, der weitreichende Folgen hat und viel Kraft erfordert. Je nach persönlicher Situation sind die Folgen unterschiedlich. Wenn Sie seit vielen Jahren verheiratet sind, gemeinsame Kinder haben und zusammen ein Vermögen aufgebaut haben, benötigt eine Trennung/Scheidung umfangreiche Vorbereitungen und Abklärungen. Fast immer stellt sich auch die Frage der Existenzsicherung neu. Ausführliche Informationen darüber enthält der infra-Scheidungsratgeber. In jedem Fall sollten Sie sich im Vorfeld informieren und beraten lassen.
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Trennung
Oft ist es so, dass sich Paare schon vor der gerichtlichen Einleitung der Ehescheidung räumlich trennen. Diese faktische Trennung ist gesetzlich nicht geregelt, dennoch erfordert sie Regelungen. Festzusetzen sind insbesondere der Unterhalt von Kindern und Ehegatt*innen. Ferner müssen Sie die Betreuung der Kinder sowie das Kontaktrecht regeln. Sämtliche Abmachungen können Sie in einer Trennungsvereinbarung festhalten. Die Vereinbarung zum Kindesunterhalt müssen Sie dem Gericht zur Genehmigung vorlegen.
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Scheidung
Bei einer Scheidung sind die sogenannten Nebenfolgen zu regeln: Zuweisung der Ehewohnung, Aufteilung des Hausrats, Ehegattenunterhalt, Sorgerecht für die Kinder, Kindesunterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögenszuwachses, Aufteilung des Pensionskassenguthabens. Sind Sie sich einig und sind die Verhältnisse unkompliziert, können Sie selbst eine Scheidungsvereinbarung aufsetzen. Im infra-Ratgeber finden Sie dazu ein Muster.
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Sorgerecht
Das gemeinsame Sorgerecht (gesetzlich: Obsorge) ist der Regelfall. Sie kommt beiden Eltern zu, wenn sie miteinander verheiratet sind. Sie bleibt auch nach einer Trennung/Scheidung der Eltern aufrecht, ausgenommen sie widerspricht dem Kindeswohl. Bei unverheirateten Eltern kommt der Mutter das alleinige Sorgerecht zu.
Das Sorgerecht kann bei alleiniger und gemeinsamer Obsorge grundsätzlich bei Gericht über Antrag oder auf Vereinbarung abgeändert bzw. neu geregelt werden.
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Gemeinsame Obsorge und Erziehungsgutschriften
Kommt das Sorgerecht den Eltern nach der Scheidung gemeinsam zu, werden die Erziehungsgutschriften hälftig geteilt, unabhängig davon, wer wieviel Betreuung übernimmt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Eltern eine anderslautende Vereinbarung über die Aufteilung der Erziehungsgutschriften nach der Scheidung treffen. Das dazu notwendige Formular kann auf der Homepage der AHV heruntergeladen werden (AHV Merkblatt über Erziehungsgutschriften bei Scheidung und im Konkubinat www.ahv.li). Es empfiehlt sich, eine solche Vereinbarung gleichzeitig mit der Scheidung bzw. mit der Scheidungsvereinbarung abzuschliessen.
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Kindesunterhalt
Die Pflicht zur Bezahlung von Kindesunterhalt beginnt mit der Aufhebung des gemeinsamen Haushalts, das heisst mit dem Ende der gemeinsamen Betreuung und Erziehung der Kinder durch die Eltern.
Bei der Berechnung des Kindesunterhaltes orientieren sich die Gerichte an der Prozentsatzmethode. Je nach Alter des Kindes variiert dieser Prozentsatz von 16% bis 22%. Als Grundlage dient das monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Auch bei gemeinsamem Sorgerecht ist eine Unterhaltsregelung zu treffen, wobei hier die Aufteilung der Betreuungszeiten zu berücksichtigen ist.
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Ehegattenunterhalt
Unterhalt ist dann zu gewähren, wenn es einer Partei der Eheleute nicht zuzumuten ist, für den eigenen Unterhalt selbst aufzukommen. Ob ein Unterhalt zu leisten ist und, falls ja, in welcher Höhe und wie lange, hängt von einer Reihe im Gesetz genannter objektiver Kriterien ab: Aufgabenteilung während der Ehe, Dauer der Ehe, Umfang und Dauer der noch zu leistenden Kinderbetreuung, Einkommen und Vermögen der Gatten, etc.