Stellungnahme zum geplanten Normalarbeitsvertrag für die 24- Stunden Betreuung
Die infra, der Verein für Menschenrechte (VMR) und der LANV begrüssen den geplanten Normalarbeitsvertrag für die 24‑Stunden‑Betreuung als wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und fairen Bedingungen. Die vorliegenden Normalarbeitsverträge (NAV) für hauswirtschaftliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für die 24-Stunden-Betreuung bilden heutige Formen der Hauswirtschaft und häuslichen Betreuung praxisnah ab. Kritisch bleibt jedoch, dass der NAV nach §1173a Art. 109 ABGB dispositiv und damit nicht zwingend anwendbar sind.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.