Vernehmlassungen
Die infra äusserte sich im vergangenen Jahr zu vier geplanten Gesetzesänderungen:
Abänderung Bürgerrechtsgesetz sowie Ehegesetz
Wer aus dem Ausland stammt und verheiratet ist mit einer Person mit Liechtensteinischem Staatsbürgerrecht, kann auf Antrag Anspruch auf Annahme in das Landes- und Gemeindebürgerrecht stellen. Vorausgesetzung dafür ist der Nachweis des Wohnsitzes von zehn Jahren in Liechtenstein, wobei die Jahre nach der Eheschliessung doppelt gezählt werden. Dabei gilt als Ehe, solange kein Ehetrennungs- oder Ehescheidungsverfahren anhängig ist. Die Voraussetzung für eine erleichterte Einbürgerung sind auch dann erfüllt, wenn sich das binationale Paar trennt und während fünf Jahren kein Trennungs- oder Scheidungsverfahren einleitet.
Bis anhin muss ein Paar drei Jahre getrennt leben, bevor es ein Scheidungsverfahren einleiten kann. Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Trennungsfrist von drei auf ein Jahr herabgesetzt wird. Damit soll das Missbrauchspotential verringert werden.
In unserer Stellungnahme fokussierten wir uns auf die Herabsetzung der Frist des Getrenntlebens und schlugen eine Frist von zwei Jahren vor.
Unsere Stellungnahme mit unseren Begründungen finden Sie hier.
Umsetzung des EuGH Urteils sowie Abänderungen des Gesetzes über die Gleichstellung von Mann und Frau
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte, dass der Faktor Geschlecht bei der Berechnung von Prämien und Leistungen nicht berücksichtigt werden darf. Die Versicherungen müssen Unisex-Tarife verwenden.
Die infra begrüsste im Sinne der Gleichstellung die Umsetzung des EuGH Urteils.
Unsere Stellungnahme mit unseren Begründungen finden Sie hier.
Stellungnahme zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung der Gesetze über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), die Invalidenversicherung (IVG), Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG), die Familienzulagen (FZG) sowie Arbeitslosenversicherung (ALVG)
Diese Stellungnahme erarbeiteten wir gemeinsam mit dem Frauennetz. Die Regierung verzichtet aufgrund unserer Ausführungen und denen des Vereins für Menschenrechte auf eine Einführung eines Beitragsschwellenwertes bei der Anrechnung auf dem individuellen AHV-Beitragskonto. Sie ist damit unserer Argumentation nachgekommen, dass ein solcher Schwellenwert Personen mit tiefem Einkommen und in geringen Beschäftigungsverhältnissen diskriminiert und zudem Grenzgänger*innen schlechter stellt. Auch dem Anliegen, die Definition des Beitragsjahres wie bisher auf Gesetzesebene zu regeln, kommt die Regierung nach.
Den genauen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.
Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung der Zivilprozessordnung und des Ausserstreitgesetzes im Zuge der Ratifizierung des Übereinkommens des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention)
Die infra, das Frauenhaus, das Frauennetz und der Verein für Menschenrechte haben sich gemeinsam zum Vernehmlassungsbericht geäussert, der darauf abzielt, durch Änderungen in der Zivilprozessordnung und im Ausserstreitgesetz die Rechte und den Schutz von Opfern und Zeug*innen in Zivilprozessen mit Gewaltbezug zu stärken.
Die Istanbul-Konvention ist das erste juristisch verpflichtende Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Die Konvention hat einen äusserst umfangreichen Geltungsbereich und benennt weitreichende programmatische wie rechtliche Massnahmen zum Schutz von Opfern und Zeug*innen sowie zur Beendigung der Straflosigkeit von Täter*innen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, gegen alle Formen von Gewalt vorzugehen, insbesondere gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Sie definiert Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau. Der Gewaltbegriff in der Konvention umfasst körperliche, sexuelle, psychische und wirtschaftliche Gewalt und impliziert auch strukturelle Gewalt. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu einer ganzheitlichen Gewaltschutzstrategie im Zusammenwirken mit allen Akteur*innen. Der Verein für Menschenrechte und das Frauennetz begrüssen den Regierungsentscheid für eine rasche Ratifizierung und Umsetzung dieses wegweisenden menschenrechtlichen Instruments in Liechtenstein.
Den genauen Wortlaut der Stellungnahme finden Sie hier.