Vernehmlassungen
Die infra äusserte sich 2021 zu zwei geplanten Gesetzesänderungen:
Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes
Die infra und das Frauennetz regten an, mit der Vorlage betreffend die Abänderung des Lehrerdienstgesetzes auch Probleme in Bezug auf die Änderung unbefristeter und befristeter Dienstverhältnisse anzugehen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf steht seit Jahren auf der politischen Agenda, umso wichtiger ist es, flexible Arbeitsverhältnisse und Teilzeitarbeit für Männer und Frauen im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern.
Aus unseren Beratungen wissen wir, dass es für Arbeitnehmer*innen kaum Möglichkeiten gibt, bestehende Arbeitspensen zu erhöhen bzw. zu reduzieren. Wir wissen, dass Frauen zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses auf Ende des Mutterschaftsurlaubes gedrängt werden, da Pensumsreduktionen nicht gewährt werden.
Durch die Förderung unterschiedlichster Teilarbeitszeitmodellen soll Männern und Frauen die Möglichkeit gewährt werden, Verantwortung in der Familienarbeit (Erziehung, Betreuung, Pflege) zu übernehmen. Gerade der Staat mit seinem eigenen „Betrieb“, der Landesverwaltung, könnte die nötigen familienpolitischen Massnahmen umsetzen und eine Vorbildfunktion für die Wirtschaft einnehmen.
Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Partnerschaftsgesetzes und des allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (Stiefkindadoption)
Die infra als Mitglied des Frauennetzes hat sich der Stellungnahme des Vereins für Menschenrechte (VMR), der OSKJ-Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche sowie des Frauennetzes Liechtenstein angeschlossen. Wir begrüssen die Einführung der Stiefkindadoption für eingetragene Partner*innen und Lebensgefährt*innen als einen wichtigen Schritt hin zur Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Paaren und zur Stärkung der Rechte und des Schutzes der betroffenen Kinder.
Um tatsächliche Gleichbehandlung für gleichgeschlechtliche Paare zu erreichen, und um den Schutz der Kinder gleichgeschlechtlicher Paare zu gewährleisten, sind nebst der diskriminierungsfreien Ausgestaltung des Adoptionsrechts jedoch noch weitere Massnahmen nötig: die Einführung der Fremdkind-Adoption für alle Erwachsenen ungeachtet ihres Zivilstandes und ihrer Lebensform sowie die Einführung der „Ehe für alle“. Mit der Zulassung der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare ist eine Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft nicht mehr sachlich begründbar, weil damit für beide Partnerschaftsformen die gemeinsame Elternschaft möglich ist.
Die Stellungnahmen mit weiteren Begründungen finden Sie unter https://www.infra.li/gesellschaftliches/politik
