Vernehmlassungen
Elternzeit
Bericht und Antrag zur bezahlten Elternzeit, 6.2.24
Im Februar 2024 verabschiedete die Regierung den Bericht und Antrag an den Landtag zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1158 (Elternzeit-Richtlinie). Schwerpunkte der Vorlage bilden die Einführung einer bezahlten Elternzeit sowie einer bezahlten Vaterschaftszeit. Die Umsetzung der Richtlinie dient der Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Pro Elternteil ist ein Anspruch auf vier Monate Elternzeit vorgesehen. Diese muss grundsätzlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bezogen werden. Zwei der vier Monate Elternzeit werden mit je 100% des Monatslohns vergütet (Elterngeld), begrenzt auf maximal die doppelte Altersrente, also 4’760 Franken monatlich. Mit dieser deutlichen Erhöhung der vorgesehenen Maximalvergütung hat die Regierung auf zahlreiche Stellungnahmen in der Vernehmlassung reagiert, die das bislang vorgesehene Niveau als zu tief angesehen hatten. Finanziert und administriert werden soll das Elterngeld durch die Familienausgleichskasse (FAK).
Positionspapiere zu den Lesungen im März und November im Landtag
Im Vorfeld der ersten Lesung erstellten wir zusammen mit dem Frauennetz ein ausführliches Positionspapier zuhanden der Landtagsabgeordneten. In diesem befürworteten wir den neu vorgeschlagenen Vergütungssatz für die bezahlte Elternzeit, aber forderten, dass nicht nur zwei, sondern die ganzen vier Monate Elternzeit vergütet werden. Ferner sprechen wir uns – wie viele andere – für eine Finanzierung aller Familienleistungen über die FAK aus. Mit der Forderung nach einem gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit in den ersten zwei Lebensjahren des Kindes blieben wir in der Minderheit.
Im Vorfeld der zweiten Lesung verfasste das Frauennetz gemeinsam mit dem VMR, der infra und dem Eltern Kind Forum ein weiteres Positionspapier. Wir bemängelten die erneute Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1.1.2026, plädierten für eine paritätische Verteilung der Mehrkosten der FAK auf Arbeitnehmende und Arbeitgebende und sprachen uns nochmals für eine Vergütung der vollen Elternzeit von vier Monaten pro Elternteil aus.
Stellungnahme EU-Richtlinie 2022/2381 zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften
Die infra verfasste zusammen mit dem Frauennetz eine Stellungnahme.
Das Ziel der Richtline, den Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern in Führungspositionen sicherzustellen, ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Förderung von Gleichstellung. Um die Ziele der Richtlinie in Liechtenstein zu erreichen, ist eine Ausweitung des Geltungsbereichs unerlässlich. Eine Beschränkung auf börsennotierte Aktiengesellschaften im EWR bedeutet, dass die Richtlinie in Liechtenstein de facto nicht zur Anwendung kommt. Wir unterstützten daher die Forderungen des Vereins für Menschenrechte (VMR) in ihrer Stellungnahme vom 16. September 2024, den Geltungsbereich auf die vom VMR vorgeschlagenen Bereiche auszudehnen und die von der EU-Richtline vorgesehene Quote von einem Frauenanteil von einem Drittel in den Leitungspositionen der nachfolgenden Positionen/Unternehmen zu implementieren.
Forderung zur Umsetzung eines barrierefreien und stillen Notrufs in Liechtenstein
Die infra hat die Forderung des Vereins für Menschenrechte sowie des liechtensteinischen Behindertenverbands mitgetragen, eine Applikation für einen stillen und barrierefreien Notruf einzuführen. Der stille Notruf soll Menschen mit Behinderungen, Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, aber auch Menschen in Gewaltsituationen helfen, die Polizei, die Feuerwehr oder die Rettung zu kontaktieren. Das Schreiben ging im November 2024 an Regierungsrätin Sabine Monauni.