Internationales
30 Jahre CEDAW (Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau)
Das Übereinkommen wurde 1979 von der UNO verabschiedet. Liechtenstein trat 1995 bei und feierte am 9. Dezember 2025 30 Jahre UNO-Frauenrechtskonvention. An der Jubiläumsveranstaltung in Vaduz wurde klar: Rechtliche Gleichstellung ist erreicht – die tatsächliche Gleichstellung braucht weiterhin klare politische Unterstützung.
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle vier Jahre in einem Länderbericht Rechenschaft über die Umsetzung der Frauenrechtskonvention abzulegen. In der Folge gibt der CEDAW-Ausschuss entsprechende Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung ab. NGOs wie die infra können mittels eines Schattenberichts zusätzliche Informationen und einen anderen Blickwinkel zu den offiziellen Länderberichten einbringen.
Am 25. Februar wurde der CEDAW-Schattenbericht zum 6. Staatenbericht Liechtensteins der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Schattenbericht wurde von 10 NGOs, darunter auch der infra und dem Verein für Menschenrechte, verfasst. Der Schattenbericht zeigt deutlichen Nachholbedarf bei der Gleichstellung in Liechtenstein. In politischer, wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht stagniert der Fortschritt. Die UNO prüft regelmässig die Situation und fordert konkrete Verbesserungen.
Trotz Bemühungen fehlt es an einer klaren Gleichstellungsstrategie, insbesondere bei der Datenerhebung zu Care-Arbeit, Lohnungleichheit und der finanziellen Absicherung von Teilzeitbeschäftigten. Der Bericht empfiehlt eine Geschlechterquote und bessere Unterstützung für Care-Arbeit.
Bei häuslicher Gewalt bestehen Lücken im Gesetz, da nicht alle Gewaltformen strafbar sind. Der Bericht fordert eine rechtliche Definition, eine Gewaltschutzstrategie und Verbesserungen beim Zugang zu Frauenhäusern. Zudem wird die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs und ein besserer Zugang zu entsprechenden Informationen und medizinischen Angeboten gefordert.
Frauenfeindliche Berichterstattung
Im CEDAW-Schattenbericht wurde von unserer Seite Kritik hinsichtlich frauenfeindlicher und diskriminierender Titel geäussert, was zu Rückfragen seitens liechtensteinischer Medienschaffenden führte. Wir beanstandeten, dass in den Medien oftmals zugunsten einer gesteigerten Aufmerksamkeit reisserische Überschriften gewählt werden, wobei klischeehafte, stereotype oder sexistische Formulierungen zum Einsatz kommen.
Zur Veranschaulichung wurden unter anderem Berichte aus einem Kriminalfall sowie Beispiele aus einem liechtensteinischen Krimi herangezogen. Hierbei zeigte sich, dass Geschlechterstereotype reproduziert werden und somit auch Medienschaffende nicht frei von gesellschaftlichen Einflüssen sind. Eine grössere Sensibilität für sexistische Sprachmuster und klischeehafte Darstellungen wäre wünschenswert.

Der reisserische Titel suggeriert, dass die Vorwürfe des Opfers völlig aus der Luft gegriffen sind, dass der „Täter“ das eigentliche Opfer ist. Dem komplexen Sachverhalt dieses Falls wird die Überschrift in keiner Weise gerecht.
NGO-Dialog
Das Amt für Auswärtige Angelegenheiten (AAA) organisiert jährlich einen Dialog mit in Liechtenstein tätigen zivilgesellschaftlichen Organisationen (NGOs) zu aktuellen menschenrechtlichen Themen. Die NGOs diskutierten am 23. Juni 2025 die Frage: "Welche Gemeinsamkeiten bestehen zwischen Menschenrechten und Nachhaltigkeitszielen und wie können diese sich gegenseitig stärken?"
Im Rahmen des Dialogs wurde festgestellt, dass insbesondere die Verknüpfung zwischen Menschenrechten und Nachhaltigkeitszielen grosses Potenzial birgt – Fortschritte in einem Bereich fördern üblicherweise auch Entwicklungen im anderen. Alle Akteur*innen, darunter Privatpersonen, Unternehmen, der Staat und die Zivilgesellschaft, sind aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten. Dabei ist es von zentraler Bedeutung, dass ein deutlicher politischer Wille vorhanden ist und die Unterstützung seitens Regierung und Parlament gewährleistet wird. Weltweit sehen sich jedoch Menschenrechtsverteidiger*innen, Klimaaktivist*innen und Personen, die sich für eine faire und nachhaltige Gesellschaft engagieren, zunehmend Gegenwind gegenüber. Es bedarf daher eines gemeinsamen Engagements für zentrale Werte, Umwelt und Gesellschaft.
Istanbul-Konvention
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ist europaweit das erste verbindliche Rechtsinstrument zum umfassenden Schutz vor geschlechtsspezifischer sowie häuslicher Gewalt. Liechtenstein ist seit 2021 Vertragsstaat. Die erste Überprüfung der Umsetzung ergab insbesondere im Bereich der Datenerfassung und der Ressourcen Empfehlungen für Verbesserungen.
GREVIO Basis-Evaluierungsbericht Liechtenstein 2023
Fachaustausch am 25. November 2025
Der diesjährige Fachaustausch widmete sich der Umsetzung der Istanbul-Konvention anhand des Beispiels des Kanton Zürichs. Frau Rahel Ott, Leiterin der Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt Zürich, gab als Fachexpertin Einblicke in Aufgaben, Erfahrungen und Herausforderungen der Fachstelle. Die Teilnehmenden, darunter auch die infra, waren sich einig, dass es für die Umsetzung der Istanbul-Konvention ein umfassendes Gewaltschutzgesetz mit klarer gesetzlicher Grundlage und einer spezialisierten Fachstelle braucht, die personell und finanziell ausreichend ausgestattet ist. Zentrale Ergebnisse sind die verstärkte interdisziplinäre Zusammenarbeit, die systematische Datenerhebung sowie gezielte Schulungen für Fachkräfte aus Bildung, Gesundheit, Soziales und Justiz.
